Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen migianna GbR und deren Kunden.
  2. Die AGB der migianna GbR gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die migianna GbR  ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die migianna GbR ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung von migianna GbR in Schrittform oder Textform (z.B. E-Mail) maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote der migianna GbR  sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  2. Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die   migianna GbR berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.
  3. Das Angebot kann vom Kunden entweder schriftlich z.B. E-Mail oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. In der Auftragsbestätigung der migianna GbR ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, die migianna GbR erklärt in der Auftragsbestätigung Abweichendes. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht.
  4. Mit der Annahme per Mail erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind die im Angebot aufgeführten Leistungen.
  5. Die migianna GbR ist berechtigt, den Auftrag des Kunden durch Dritte erfüllen zu lassen, eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
  6. Nach Auftragsbestätigung durch die migianna GbR sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E-Mail) zwischen den Parteien möglich.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Auftragsbestätigung/Angebot der migianna GbR enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung/Angebot aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Rechnung gestellt.
  2. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
  3. Der Kunde hat nach Auftragsannahme eine Anzahlung in Höhe von 20 % des in der Auftragsbestätigung/Angebot vorkalkulierten Gesamtpreises an die migianna GbR zu bezahlen, der Restbetrag muss vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn gezahlt werden. Beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als einen Monat, ist der Gesamtpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu leisten.
  4. Zahlungen, einschließlich der Anzahlung gemäß § 3.3, sind auf das von der migianna GbR in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
  5. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Preisanpassung

  1. Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung/Angebot) die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel, die Preise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung/Angebot zugrunde gelegten Preisen und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als drei Monate, so ist die migianna GbR  berechtigt, dem Kunden die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  2. Laut den Maßstäben des § 4.1 entsprechendes Preisanpassungsrecht steht der migianna GbR auch dann zu, wenn zwar zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als drei Monate liegen, aber die vertragsgemäße Leistung aus Gründen, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, tatsächlich erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist erfolgen kann.

§ 5 Ausführung der Leistungen

  1. Die migianna GbR  kann die von ihr angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.
  2. Die migianna GbR entscheidet vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt bzw. wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. In der Regel wird dies nach 3 bis 3,5 Stunden der Fall sein; bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen gegebenenfalls auch früher.
  3. Alle bestellten Pizzen werden ausnahmslos abgebacken. Sollte ein Teil der von migianna GbR angebotenen Speisen nicht verbraucht werden, hat der Kunde die Möglichkeit die Speisen in Pizzakartons zu erhalten (siehe auch § 6.1)

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Überlässt die migianna GbR dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt die migianna GbR für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird die migianna GbR den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen; übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis der migianna GbR, ist die Haftung der migianna GbR für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz der migianna GbR – ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Nicht verzehrte Speisen, die von der migianna GbR als Reserve am Veranstaltungsort vorgehalten wurden, werden dem Kunden nach Schluss der Veranstaltung in keinem Fall überlassen, auch nicht auf Wunsch. Diese unverbrauchten Reservespeisen bleiben stets im Eigentum der migianna GbR. Der Kunde hat keine Herausgabe- oder Zurückbehaltungsansprüche bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.
  3. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. seiner Gäste haften wir für jedes Verschulden. Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn wir bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  5. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
  6. Die migianna GbR haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der migianna GbR liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der migianna GbR ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.

§ 7 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände

Die von der migianna GbR zurückgelassenen Gegenstände (z.B. Pavillon, Tische, Teller etc.) sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an die migianna GbR zurückzugeben. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535 ff. BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem Kunden nicht zu.

§ 8 Stornobedingungen

Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Catering-Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so ist die migianna GbR berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen; die migianna GbR muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterlässt. Wenn der Kunde die Veranstaltung stornieren muss, muss der Kunde den Caterer schriftlich benachrichtigen, zusammen mit allen erforderlichen Stornierungsgebühren, die in dieser Catering-Vereinbarung aufgeführt sind, um die Stornierung zu bewirken. Die anfallenden Stornogebühren richten sich nach der Anzahl der verbleibenden Tage vor der Veranstaltung und dem Prozentsatz der geschätzten Gesamtkosten. 
Bei Stornierung vor dem vereinbarten Liefertermin
binnen 60 Tagen: 20 Prozent des vereinbarten Preises 
binnen 20 Tagen: 40 Prozent des vereinbarten Preises 
binnen 07 Tagen: 60 Prozent des vereinbarten Preises 

Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen; der migianna GbR bleibt die Möglichkeit, niedrigere ersparte Aufwendungen oder
anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen. Die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb trägt – wie gesetzlich vorgesehen –
in jedem Fall der Kunde.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

  1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen der migianna GbR und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Saarbrücken, wenn der Kunde
    a) Kaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist;
    b) in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder
    c) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

§ 10 EU Online Streitbeilegung und Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/
    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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